Wohnungsgenossenschaften verfolgen das Ziel, ihren Mitgliedern sichere und sozial verantwortbare Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Sie sind politisch unabhängig und streben ihre Ziele durch Selbsthilfe und Selbstverwaltung an. Wenn Ihnen eine Wohnung zugesprochen wird, bzw. wenn Sie diese anmieten wollen, müssen Sie zunächst Mitglied bei unserer Genossenschaft werden. Dies geschieht durch den Erwerb von Geschäftsanteilen – je Anteil 200,00 € – und eine geringe Aufnahmegebühr. Diese Vorgehensweise ist bei Wohnungs- und Baugenossenschaften bundesweit so üblich.
Wenn Sie an einer Wohnung interessiert sind, müssen Sie sich zunächst bewerben. Entsprechend unserer Satzung entscheiden wir verantwortlich darüber, für wen eine Wohnung in Frage kommt. Dabei müssen verschiedene Kriterien beachtet werden, so ist z.B. unter anderem auch die Dringlichkeit von Bedeutung. Sobald Sie in der engeren Wahl sind, können Sie selbstverständlich die Wohnung besichtigen. Falls gerade keine passende Wohnung frei ist, merken wir Sie gerne vor.